Antwortdatum: 14.11.2024
Seit dem Brexit gelten britische Investoren in der EU als nicht mehr Teil des Binnenmarkts. EU-Investitionsregeln und -Abkommen für Drittstaaten können nun greifen. Ehemals intra-EU-BITs mit UK verlieren ihren Charakter als intra-EU-Verträge. Auch das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen EU und UK enthält gewisse Investitionsbestimmungen, jedoch weniger umfassend als frühere EU-Regelungen.