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Darf ein Staat aus Sicherheitsgründen eine ausländische Investition rückgängig machen?

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Frage vom Besucher

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04.12.2024

Angenommen, er bemerkt später, es ist ein heikler strategischer Bereich.

Website-Administration 07.12.2024
Antwortdatum: 07.12.2024

Ein Staat kann bei Entdeckung einer Gefährdungslage die Investition rückabwickeln, z.B. indem er Enteignung vornimmt, allerdings unter Einhaltung der Investitionsschutzstandards (Entschädigung). Sofern es eine Sicherheitsklausel gibt, kann die Transaktion unter Umständen auch nachträglich untersagt werden (Investitionskontrolle). Der Investor kann dagegen klagen, aber wenn Sicherheitsinteressen legitimer Grund sind, erhält er allenfalls Entschädigung.

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