Antwortdatum: 26.12.2024
Eine einheitliche Streitbeilegungsklausel legt fest, dass sämtliche Streitigkeiten aus dem Investitionsvertrag – seien es vertragliche oder investitionsschutzrelevante Fragen – in einem Schiedsverfahren behandelt werden. So vermeidet man Parallelsachen vor nationalen Gerichten und ISDS. Das Ziel ist konsistente Behandlung aller Streitpunkte in einem Forum.