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Kann ein Staat in einer Wirtschaftskrise generelle Kapitalverkehrsbeschränkungen einführen, ohne Investoren zu entschädigen?

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Frage vom Besucher

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21.11.2024

Beispiel: Argentinien und Transferlimits.

Website-Administration 24.11.2024
Antwortdatum: 24.11.2024

Ja, in vielen BITs oder Währungsunionen gibt es Ausnahmeklauseln zur Finanzstabilität. Kurzzeitige Kapitalkontrollen in einer Krise können zulässig sein, sofern sie nicht diskriminierend oder unverhältnismäßig sind. Der Staat muss belegen, dass diese Maßnahme notwendig ist, um eine akute Finanzkrise abzuwenden. Ein genereller Entschädigungsanspruch entsteht nicht automatisch, solange die Maßnahme verhältnismäßig ist.

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