Antwortdatum: 27.11.2024
Das New-York-Übereinkommen (NYC) gilt für Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche aus Handelssachen. Viele Investitionsschiedssprüche stützen sich darauf, wenn es kein ICSID-Verfahren ist. ICSID-Awards hingegen werden durch die ICSID-Konvention durchgesetzt. Also, wenn ein Investor ein UNCITRAL-Verfahren wählt, unterliegen die Schiedssprüche dem NYC.