Antwortdatum: 21.11.2024
Der Begriff variiert je nach Abkommen. Meist umfasst 'Investor' sowohl natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit des Vertragspartners als auch juristische Personen, die nach dem Recht des Vertragspartners gegründet wurden und dort ihren Sitz haben. Manche verlangen einen effektiven Verwaltungssitz (Sitztheorie), andere nur Gründung (Gründungstheorie). Auch Einzelpersonen fallen unter diesen Begriff.