Antwortdatum: 03.12.2024
Beim Kauf eines Kunstwerks erwirbt man in der Regel nur das Sacheigentum, nicht das Urheberrecht. Das Urheberrecht verbleibt beim Künstler, sofern es noch nicht abgelaufen ist (70 Jahre nach dessen Tod). Der neue Eigentümer darf das Werk besitzen, ausstellen oder weiterverkaufen, aber z.B. keine Vervielfältigungen herstellen oder veröffentlichen ohne Zustimmung des Urhebers.