Antwortdatum: 04.01.2025
Zunächst wird die Provenienz erforscht. Ist eindeutig belegt, dass das Werk NS-Raubgut ist, suchen Museumsleitung und Erben nach einer einvernehmlichen Lösung, z.B. Rückgabe oder Kaufentschädigung. Offiziell existiert eine 'Beratende Kommission', die Empfehlungen aussprechen kann. Rechtlich kommt es teils zu gerichtlichen Verfahren, wenn keine Einigung erzielt wird.