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Welche Genehmigungspflicht besteht für Filmproduktionen in denkmalgeschützten Gebäuden?

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Frage vom Besucher

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24.11.2024

Wenn ich in einem Schloss drehen möchte, brauche ich eine besondere Erlaubnis?

Website-Administration 26.11.2024
Antwortdatum: 26.11.2024

Denkmalgeschützte Bauwerke werden durch Landesdenkmalschutzgesetze geregelt. Für Filmaufnahmen bedarf es oft einer Nutzungserlaubnis vom Eigentümer (z.B. Staatliche Schlösser und Gärten) und ggf. einer denkmalrechtlichen Genehmigung, wenn bauliche Eingriffe geplant sind. Bei reinem Filmen ohne Veränderung ist meist nur eine Drehgenehmigung (Location Permit) nötig, je nach Eigentumsverhältnissen.

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