Antwortdatum: 10.12.2024
Graffiti und Street-Art können durchaus urheberrechtlich geschützt sein, sofern sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen. Der Künstler behält das Urheberrecht, unabhängig davon, ob die Wand legal oder illegal besprüht wurde. Allerdings verletzt er möglicherweise Eigentumsrechte und begeht Sachbeschädigung. Trotzdem kann er theoretisch Verwertungsrechte an der Gestaltung beanspruchen, sofern es kein Verstoß gegen die guten Sitten ist.