Antwortdatum: 24.12.2024
Die Künstlersozialversicherung (KSK) ermöglicht selbstständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wie Arbeitnehmer, allerdings zahlen sie nur den halben Beitrag. Den Rest trägt die Künstlersozialkasse, die durch Abgaben von Verwertern (Künstlersozialabgabe) und Bundeszuschuss finanziert wird. Man muss bei der KSK angemeldet sein und die Voraussetzungen erfüllen.