Antwortdatum: 10.01.2025
Oft schließen Künstler mit Galerien Exklusivverträge oder Kommissionsverträge ab. Darin wird geregelt, ob die Galerie allein das Werk anbieten darf, welche Provision sie erhält, wie lange die Ausstellungsdauer ist und wer Kosten für Vernissagen oder Werbung trägt. Meist behält der Künstler das Urheberrecht, während die Galerie den Verkauf oder Vermittlung übernimmt.