Antwortdatum: 29.11.2024
Ohne Einwilligung des Eigentümers ist das Bemalen oder Besprühen fremder Gebäude eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Der künstlerische Wert spielt keine Rolle, denn das Eigentum wird unbefugt verändert. Legal sind Graffiti nur auf Flächen, deren Besitzer zugestimmt hat. Das kann zur Straffreiheit führen, wenn eine Einwilligung vorliegt.