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Wie regelt das Recht, ob Graffiti als Sachbeschädigung gelten?

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Frage vom Besucher

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27.11.2024

Künstler behaupten, sie verschönern Wände. Polizei sagt, es ist illegal.

Website-Administration 29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024

Ohne Einwilligung des Eigentümers ist das Bemalen oder Besprühen fremder Gebäude eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Der künstlerische Wert spielt keine Rolle, denn das Eigentum wird unbefugt verändert. Legal sind Graffiti nur auf Flächen, deren Besitzer zugestimmt hat. Das kann zur Straffreiheit führen, wenn eine Einwilligung vorliegt.

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