Wie regelt das Recht, ob Graffiti als Sachbeschädigung gelten?
Wie regelt das Recht, ob Graffiti als Sachbeschädigung gelten?
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Frage vom Besucher
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27.11.2024
Künstler behaupten, sie verschönern Wände. Polizei sagt, es ist illegal.
Website-Administration
29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024
Ohne Einwilligung des Eigentümers ist das Bemalen oder Besprühen fremder Gebäude eine Sachbeschädigung (§ 303 StGB). Der künstlerische Wert spielt keine Rolle, denn das Eigentum wird unbefugt verändert. Legal sind Graffiti nur auf Flächen, deren Besitzer zugestimmt hat. Das kann zur Straffreiheit führen, wenn eine Einwilligung vorliegt.
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Ich bin Mitglied einer Jagdgenossenschaft, aber es kommt immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Verteilung der Pachteinnahmen und den Einsatz der Gelder. Wie kann ich meine Rechte als Genosse durchsetzen und welche gesetzlichen Grundlagen sind relevant?
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