Antwortdatum: 16.01.2025
Pressefreiheit kollidiert mit dem Hausrecht des Museums und dem Urheberrecht der ausgestellten Werke. Das Museum kann das Fotografieren untersagen, Pressevertreter müssen sich daran halten. Allerdings kann das Museum für rein journalistische Zwecke oft Ausnahmegenehmigungen erteilen. Ein generelles Verbot ist zulässig, sofern es verhältnismäßig ist und das Hausrecht dies gestattet.