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Wie schaut das Urheberrecht bei Wiederverwendung von Architekturfotos aus?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Darf ich ein berühmtes Gebäude fotografieren und das Bild verkaufen?

Website-Administration 25.12.2024
Antwortdatum: 25.12.2024

Gebäude, die urheberrechtlichen Schutz genießen (Urheber-Architektur), dürfen meist im öffentlichen Raum von der 'Panoramafreiheit' abgelichtet werden, sofern sie von öffentlich zugänglichem Ort aus fotografiert werden. Kommerzielle Nutzung ist in Deutschland größtenteils erlaubt, es sei denn, man betritt Privatgrund oder stört Marken-/Hausrecht. Bei reinen Werken im öffentlichen Raum greift Panoramafreiheit.

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