Antwortdatum: 13.01.2025
Das deutsche Urheberrecht sieht vor, dass das Urheberrecht unübertragbar ist, nur Nutzungsrechte können eingeräumt werden. Der Urheber bleibt immer Inhaber des Urheberrechts. Er darf jedoch exklusive Nutzungsrechte umfassend einräumen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte (Namensnennung, Entstellungsschutz) bleiben unantastbar. Eine totale Abtretung des Urheberrechts ist nicht möglich.