Antwortdatum: 16.11.2024
Die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes (z.B. bestimmte Tänze, Bräuche) anerkennt kulturelle Traditionen. Allerdings entsteht kein direkter Rechtsanspruch. Es geht mehr um Förderung und Bewahrung. Deutschland hat eine nationale Liste (z.B. Orgellandschaft). Rechtliche Schutzvorschriften analog Baudenkmalschutz existieren nicht, man versucht v.a. ideelle Unterstützung.