Antwortdatum: 12.12.2024
Grundsätzlich schützt die Kunstfreiheit auch Darstellungen von Nacktheit. Ein generelles Nacktheitsverbot wäre vermutlich unverhältnismäßig. Staatliche Eingriffe sind möglich, wenn die öffentliche Ordnung massiv gestört wird oder es um Jugend- und Jugendschutz geht. Aber in Theatern sind Zuschauer meist freiwillig anwesend, weshalb ein Verbot schwer zu rechtfertigen ist. Rechtlich findet eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz statt.