Antwortdatum: 14.12.2024
Ja, über völkerrechtliche oder bilaterale Abkommen kann Italien die Rückgabe fordern, falls es sich um illegal exportierte Kulturgüter handelt. Das Kulturgutschutzgesetz erkennt solche Ansprüche an, wenn beweisbar ist, dass das Objekt unrechtmäßig ausgeführt wurde. Dann kann das Museum verpflichtet sein, das Stück zurückzugeben, sofern die gesetzlichen Fristen und Nachweise erfüllt werden.