Antwortdatum: 01.01.2025
Ja, künstlerische Leistungen können ermäßigtem Umsatzsteuersatz (7% in Deutschland) unterliegen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Eintrittskarten zu Theater etc.). Für Originalkunstwerke kann ein ermäßigter Satz gelten oder es greift die Differenzbesteuerung. Künstler selbst zahlen Künstlersozialabgaben, wenn sie selbstständig tätig sind. Umfassende Regelungen finden sich im UStG, EStG sowie Künstlersozialversicherungsgesetz.