Antwortdatum: 26.12.2024
Street Photography bezieht sich normalerweise auf öffentliche Orte. In einem Museum gilt das Hausrecht. Der Betreiber kann Fotografieren untersagen, auch wenn es rein dokumentarisch ist. Will man Leute oder Werke fotografieren, braucht man ggf. die Erlaubnis. Bei Porträts von Besuchern kommt das Recht am eigenen Bild hinzu. Fazit: in Museen kein generelles 'Street Photography'-Recht, sondern Einwilligungsvorbehalt.