Antwortdatum: 18.11.2024
Kunst- und Kulturrecht beruht stark auf nationalen Gesetzen und bilateralen, teils multilateralen Verträgen. Internationale Organisationen (UNESCO, UNIDROIT) setzen nur gewisse Standards. Kulturerbe ist eng mit dem Selbstverständnis von Staaten verbunden. Daher herrscht Vielfalt. Es fehlt ein einziger umfassender globaler Kodex; stattdessen gibt es fragmentierte Regelwerke und Konventionen.