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Kann ein Museum den Ausstellungsort wechseln, ohne den Leihgeber zu fragen?

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Frage vom Besucher

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04.12.2024

Wenn vertraglich stand ’nur im Hauptraum‘, darf man es dann in Nebenraum hängen?

Website-Administration 09.12.2024
Antwortdatum: 09.12.2024

Ein Leihvertrag definiert i.d.R. die genauen Bedingungen: Ort, Sicherheitsstandards, Beleuchtung. Ändert das Museum eigenmächtig den Ort, liegt eine Vertragsverletzung vor. Der Leihgeber kann die Rückgabe oder Schadensersatz verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der vereinbarten Platzierung hatte. Ohne Zustimmung sollte das Museum das Werk nicht einfach verlagern.

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