Antwortdatum: 07.01.2025
In manchen Ländern existieren Denkmalschutzgesetze, die Abbruch nur mit Genehmigung erlauben. Ein Bürger kann ggf. Widerspruch oder eine Denkmalschutzbehörde einschalten, die den Abbruch untersagt. Ob man klagen kann, hängt davon ab, ob man eigene subjektive Rechte geltend machen kann (Nachbarschutz, Beteiligungsrechte). Meist liegt das Entscheidungsrecht bei der Denkmalschutzbehörde. Private haben selten ein 'Klagerecht', außer es verletzt konkrete Nachbarrechte.