Darf ein Auktionator die Bieterliste und Umsätze öffentlich machen? - Anwalte-de.com
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Darf ein Auktionator die Bieterliste und Umsätze öffentlich machen?

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Frage vom Besucher

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27.11.2024

Aus Diskretion möchte ich nicht, dass mein Name und Kaufpreis bekanntwerden.

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Im Auktionswesen gibt es Vertraulichkeitspflichten. Meist wird nur das Ergebnis (Zuschlagspreis) veröffentlicht, ohne Bieternamen. Persönliche Daten der Bieter gelten als vertraulich. Das Datenschutzrecht schützt Auktionsteilnehmer. Will ein Auktionator sämtliche Kundenlisten publizieren, verstößt das gegen den Datenschutz und kann Haftungsansprüche auslösen.

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