Antwortdatum: 22.11.2024
Immaterielles Kulturerbe wird nicht wie ein Patent oder Urheberrecht geschützt. Der Staat fördert Erhalt und Weitergabe von Traditionen. Ein direktes Verbotsrecht gegen Nachahmer besteht nicht, da keine 'kulturelle Exklusivität' definierbar ist. Schutz besteht eher in Markengesetzen (z.B. Markenzeichen, Label). Ansonsten ist das Erbe frei nutzbar, solange nicht Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte verletzt werden.