Kann man bei Tanzchoreografien Urheberrecht beanspruchen?
Kann man bei Tanzchoreografien Urheberrecht beanspruchen?
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Frage vom Besucher
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27.10.2024
Oder sind das ‚bewegliche Abläufe‘, die man nicht schützen kann?
Website-Administration
29.10.2024
Antwortdatum: 29.10.2024
Choreografische Werke sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Bei hinreichend originellem Charakter kann eine Tanzchoreografie als Werk der Musik oder Tanzkunst gelten. Dann bedarf jede Aufführung oder Videoaufnahme der Erlaubnis des Choreografen. Die Schwelle der Schöpfungshöhe muss überschritten sein.
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