Antwortdatum: 10.12.2024
Das Urheberrecht gewährt dem Architekten Schutz vor entstellenden Änderungen am Bauwerk. Jedoch kollidiert das meist mit dem Eigentumsrecht. Das Gericht muss abwägen, ob die geplanten Umbauten die ästhetische Substanz des architektonischen Werks massiv beeinträchtigen. Bei rein funktionalen Anpassungen hat der Eigentümer oft Vorrang. Eine substanzielle Entstellung kann untersagt werden.