Antwortdatum: 25.10.2024
Das hängt von der Stiftungsverfassung ab. Hat die Stiftung einen kulturbezogenen Zweck und ist die Sammlung Teil dieses Zwecks, kann ein Ausverkauf gegen den Stiftungszweck verstoßen. Die Stiftungsaufsicht kann eingreifen. Manche Satzungen erlauben begrenzte Veräußerungen zur Finanzierung. Bei gemeinnütziger Stiftung wird kritisch geprüft, ob eine Veräußerung den Stiftungszweck gefährdet.