Antwortdatum: 19.12.2024
Ja, sobald urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufgeführt wird, ist GEMA-pflichtig. Veranstalter haben die Musiknutzung anzumelden, es gibt Tarife für Open-Air-Events. Auch DJs, die kommerzielle Musik auflegen, lösen GEMA-Gebühren aus. Falls es sich um Creative-Commons-lizenzierte Musik handelt, kann es Ausnahmen geben.