Antwortdatum: 31.10.2024
Pflichten hängen von der Stiftungszweckbestimmung ab. Meist muss sie die Sammlung erhalten und gegebenenfalls zugänglich machen, sofern dies im Stiftungsgeschäft vorgesehen ist. Versicherungspflicht kann sich aus den Treuhand- und Sorgfaltspflichten ergeben. Ob die Werke öffentlich ausgestellt werden, hängt von der Satzung ab. Werden Satzungsziele verletzt, kann die Stiftungsaufsicht eingreifen.