Antwortdatum: 13.01.2025
Das Museum kann Altersbeschränkungen vorschreiben oder Warnhinweise anbringen, um den Jugendschutz zu gewährleisten. Strafrecht greift nur bei extremen Darstellungen (z.B. Gewaltverherrlichung, Pornografie). Meist reicht eine deutliche Kennzeichnung. Kunstfreiheit ist weitgehend, doch Kuratoren beachten ethische Verantwortung und Jugendschutz, etwa separate Bereiche oder Hinweise.