Antwortdatum: 08.01.2025
Um ein ganzes Musikwerk abzudrucken oder abzuspielen, braucht man i.d.R. die Erlaubnis des Urhebers bzw. des Verlags. Das Zitatrecht (§ 51 UrhG) ermöglicht nur Ausschnitte, die erforderlich sind, um eigene Aussagen zu belegen. Ein Vollzitat des kompletten Werks gilt meist nicht als 'gebotenes Zitat'. Für ausführliche Wiedergabe braucht man die Lizenz, es sei denn, das Werk ist gemeinfrei.