Antwortdatum: 28.10.2024
Sponsoringverträge sind Privatrecht. Das Museum gewährt z.B. Namensnennung oder Werbepositionen, der Sponsor leistet finanzielle Unterstützung. Wichtig ist, dass das Museum seine inhaltliche Freiheit und Glaubwürdigkeit bewahrt, keine verdeckte Einflussnahme zulässt. Transparenz, klare vertragliche Regeln und ein ethischer Kodex sorgen dafür, dass die Sponsorenbeziehung nicht das kuratorische Programm diktiert.