Wenn ein Künstler auf Auftrag hin ein Porträt malt, wer darf es ausstellen?
Wenn ein Künstler auf Auftrag hin ein Porträt malt, wer darf es ausstellen?
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Frage vom Besucher
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01.01.2025
Der Auftraggeber oder der Künstler?
Website-Administration
02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025
Grundsätzlich steht das Urheberrecht dem Künstler zu. Der Auftraggeber erwirbt das Gemälde als Eigentum, kann es besitzen und ggf. ausstellen, sofern keine gegenteiligen Absprachen. Öffentliches Ausstellen bedarf i.d.R. keiner gesonderten urheberrechtlichen Lizenz, solange es sich um das Original handelt. Anders ist es bei Vervielfältigung (Postkarten, Prints), dafür braucht man die Erlaubnis des Urhebers.
Wenn ein Handwerker tätig wird, frage ich mich, ob das weiterhin ein Werkvertrag ist, auch wenn der Erfolg nicht garantiert ist (z. B. Reparaturversuche). Oder ist das als Dienstleistung zu sehen, wo nur das Bemühen zählt? Ist 'handwerkliches Können' ein Erfolgskriterium?
Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft leitet, dann entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird. Welche Rechte hat der Beschuldigte in dieser Phase?
Ich habe mit einem Dienstleister einen Vertrag über regelmäßige Wartungsarbeiten geschlossen und frage mich, was genau das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu Dienstverträgen vorschreibt. Ab wann gilt ein Dienstvertrag, welche Pflichten haben die Parteien und inwiefern kann ich den Dienstleister bei mangelhafter Leistung haftbar machen?
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