Antwortdatum: 02.01.2025
Grundsätzlich steht das Urheberrecht dem Künstler zu. Der Auftraggeber erwirbt das Gemälde als Eigentum, kann es besitzen und ggf. ausstellen, sofern keine gegenteiligen Absprachen. Öffentliches Ausstellen bedarf i.d.R. keiner gesonderten urheberrechtlichen Lizenz, solange es sich um das Original handelt. Anders ist es bei Vervielfältigung (Postkarten, Prints), dafür braucht man die Erlaubnis des Urhebers.