Antwortdatum: 16.12.2024
Der Roman ist urheberrechtlich geschützt. Eine Bühnenbearbeitung ist eine abgeleitete Nutzung, die das Einverständnis des Rechteinhabers (Autor/Verlag) erfordert. Ohne Bearbeitungs- und Aufführungsrecht wäre das eine Verletzung. Man muss also Lizenzvereinbarungen abschließen. Erst nach Ablauf der Schutzfrist (70 Jahre post mortem auctoris) wird der Roman gemeinfrei, und dann kann man frei dramatisieren.