Wo liegt das Rechtsproblem bei einer ‚Bühnenbearbeitung‘ eines Romans?
Wo liegt das Rechtsproblem bei einer ‚Bühnenbearbeitung‘ eines Romans?
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Frage vom Besucher
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11.12.2024
Wenn ich etwa ‚Harry Potter‘ dramatisiere?
Website-Administration
16.12.2024
Antwortdatum: 16.12.2024
Der Roman ist urheberrechtlich geschützt. Eine Bühnenbearbeitung ist eine abgeleitete Nutzung, die das Einverständnis des Rechteinhabers (Autor/Verlag) erfordert. Ohne Bearbeitungs- und Aufführungsrecht wäre das eine Verletzung. Man muss also Lizenzvereinbarungen abschließen. Erst nach Ablauf der Schutzfrist (70 Jahre post mortem auctoris) wird der Roman gemeinfrei, und dann kann man frei dramatisieren.
Bei der Besteuerung kann neben dem Hauptsteuerschuldner auch ein Haftungsschuldner auftreten, etwa wenn bei einer GmbH die gesetzlichen Vertreter für nicht abgeführte Steuern haften. Was sind die rechtlichen Grundlagen dafür und wann tritt eine solche Haftung konkret ein?
Ich bin mir unsicher, ob schon die Übernahme mehrerer Sätze eine Plagiatsanklage begründet oder ob es die Gesamtidee sein muss. Wie definiert man Plagiat juristisch?
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