Antwortdatum: 10.12.2024
Wenn das Werk gemeinfrei ist, darf man es grundsätzlich frei abbilden. Jedoch kann das Museum via Hausrecht das Fotografieren untersagen oder exklusive Abbildungen beanspruchen, die als 'Lichtbild' für 50 Jahre geschützt sind. Wikimedia argumentiert, dass reine Abbildungen gemeinfreier Werke ebenfalls gemeinfrei seien. Gerichte haben aber teils das Museumsrecht auf Leistungsschutz anerkannt. Der Rechtsstreit ist komplex und länderspezifisch unterschiedlich beurteilt.