Antwortdatum: 30.10.2024
Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in Deutschland vor, dass Verlage für neue Bücher (inkl. E-Books) einen Preis festlegen, den alle Händler einhalten müssen. Ziel ist der Erhalt einer vielfältigen Buchhandelslandschaft. Auch Kunstbücher sind erfasst, wenn sie die Kriterien eines Buchs erfüllen. Ausgenommen können reine Bild- oder Katalogwerke sein, wenn sie keine verlagsübliche Buchform haben.