Kunst und Kultur sind doch meist nationale Angelegenheit. Macht die EU da Gesetze?
Website-Administration
22.12.2024
Antwortdatum: 22.12.2024
Die EU hat im Kulturbereich vorwiegend unterstützende Kompetenzen (Art. 167 AEUV). Sie fördert Kulturprogramme (Kreatives Europa) und koordiniert z.B. bei der Bekämpfung des illegalen Kunsthandels (z.B. EU-Verordnung zur Ausfuhr von Kulturgütern). Die Hauptverantwortung liegt bei den Mitgliedstaaten, da Kulturhoheit traditionell national bleibt.
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