Antwortdatum: 04.11.2024
Unter Lebensmittelrecht versteht man das Zusammenspiel aller Vorschriften, die Herstellung, Verarbeitung, Kennzeichnung und Vermarktung von Lebensmitteln regeln. Im Fokus steht der Schutz der Gesundheit, die Vermeidung von Täuschung und die Gewährleistung fairen Wettbewerbs. In Deutschland ist das LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) zentral, ergänzt durch EU-Verordnungen wie die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002.