Antwortdatum: 01.11.2024
Die EU erlässt Verordnungen und Richtlinien, die unmittelbar gelten oder von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind. Wichtige Beispiele sind die Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 (Grundsätze des Lebensmittelrechts), die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelinformation und Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit (Hygiene-Paket). Das Ziel ist einheitlicher Verbraucherschutz und freier Warenverkehr in der EU.