Antwortdatum: 05.11.2024
Die LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) schreibt vor, dass 14 Hauptallergene (z.B. Gluten, Nüsse, Eier, Milch) bei vorverpackten und teilweise auch bei unverpackten Lebensmitteln deutlich gekennzeichnet werden müssen, wenn sie enthalten sind. Bei loser Ware (z.B. in Restaurants, Bäckereien) muss schriftlich oder mündlich informiert werden. Ziel ist, Menschen mit Allergien sicher zu informieren.