Antwortdatum: 15.12.2024
Zuständig sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer (Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter). Diese führen Kontrollen durch und reagieren auf Verbraucherbeschwerden. Bei Verdacht auf Gesundheitsgefahren oder Täuschung können Betriebe überprüft, Proben entnommen und Maßnahmen ergriffen werden. Auf Bundesebene koordiniert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.