Antwortdatum: 08.01.2025
Ja, die Verordnung (EU) 2015/2283 zu neuartigen Lebensmitteln schreibt vor, dass Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht nennenswert verzehrt wurden, ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Der Hersteller muss wissenschaftliche Daten zur Sicherheit liefern. Erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission darf das Produkt in Verkehr gebracht werden. Beispiele sind Insektenprodukte, Chiasamen oder Extrakte.