Antwortdatum: 03.11.2024
Das Täuschungsverbot untersagt, dass Kennzeichnung, Aufmachung oder Werbung bei Lebensmitteln irreführend sind. Produktbezeichnungen, Abbildungen, Werbeaussagen dürfen den Verbraucher nicht über Eigenschaften, Zusammensetzung oder Herkunft täuschen. Ein Fantasiename ist erlaubt, solange er nicht falsche Erwartungen weckt. Z.B. 'Butterkeks' muss echt Butter enthalten, sonst wäre es Täuschung.