Antwortdatum: 09.01.2025
Wer Lebensmittel herstellt und gewerblich an Verbraucher verkauft, benötigt meist ein Gewerbe, Gesundheitszeugnis (Belehrung nach IfSG) und muss die Hygienevorschriften einhalten. Gelegentliche private Verkaufsstände (z.B. Spendenaktion) können Ausnahmen haben, aber oft greifen lebensmittelrechtliche Mindestanforderungen. Sicherheits- und Kennzeichnungspflichten gelten, etwa Allergenauskunft.