Antwortdatum: 11.12.2024
Ein Lebensmittel gilt als verfälscht, wenn seine natürliche Beschaffenheit durch Zuschläge oder Entzüge derart verändert wird, dass wesentliche Eigenschaften oder der Wert beeinträchtigt werden. Beispiele sind gestrecktes Olivenöl, Milch mit Wasserzusatz. Die Behörden stufen das als Täuschung ein, was gegen das Lebensmittelrecht verstößt (LFGB § 11).