Antwortdatum: 18.11.2024
Für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch sind Herkunftsangaben Pflicht: 'Geboren in...', 'Gemästet in...', 'Geschlachtet in...'. Bei Rindfleisch ist dies schon länger vorgeschrieben. Für verarbeitete Fleischwaren kann abweichend sein, aber wenn mit 'Herkunft' geworben wird, muss sie stimmen. Gilt nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1337/2013 und (EG) Nr. 1760/2000.