In der EU sind GVO (gentechnisch veränderte Organismen) nur zugelassen, wenn sie sicherheitsgeprüft wurden. Lebensmittel, die GVO enthalten oder daraus hergestellt sind, müssen gekennzeichnet sein ('genetisch verändert'). Ausgenommen sind Tiere, die mit GVO-Futter gefüttert wurden – hier gibt es keine verpflichtende Kennzeichnung fürs Endprodukt. Deutschland folgt diesen EU-Regeln strikt.
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