Antwortdatum: 15.12.2024
Ja, bei unverpackten Speisen kann mündlich über Allergene informiert werden, aber es muss ein Hinweis an gut sichtbarer Stelle geben ('Bitte fragen Sie unser Personal zu Allergenen'). Das Personal muss entsprechend geschult sein, um genaue Auskunft zu geben. Schriftdokumentation muss griffbereit sein, falls der Gast eine Einsicht wünscht (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).